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Die Taube im Siegel der ehemaligen Ev. Kirchengemeinde Hamminkeln steht als Symbol für den Heiligen Geist und verband die beiden Gottesdienststätten in Hamminkeln (Taube in einem Schlussstein des Gewölbes) und Blumenkamp (Noahs Taube im Glasfenster der Arche), die zu dieser Kirchengemeinde gehörten. Die Zahlen stehen für die Buchstaben im hebräischen Alphabet: 10 = Jod; 5 = he und 6 = waw und sind die Buchstaben des geheimnisvollen Namens des Gottes von Abraham, Jakob und Isaak – unserem Vater.
Dieses Bild des Siegels der ehemaligen Ev. Kirchengemeinde Wertherbruch zeigt einen Kelch in der Mitte – er steht fest auf dem Altar wie wir fest auf dem Boden dieser Erde stehen dürfen. Er hat einen Schaft mit Knäufen, an dem wir uns festhalten können. Von oben ist er offen – er wartet darauf, gefüllt zu werden. Dies nimmt die Bedeutung auf, dass auch wir wie ein solcher Kelch sind: offen und darauf eingestellt, Gottes Gabe aufzunehmen. Dies ist das Siegelbild unserer Kirchengemeinde. Fünf in einem Boot – es steht sinnbildlich für unsere Gesamtgemeinde, in der sich 5 ehemalige eigenständige Gemeinden zusammengeschlossen haben. Zugleich verbinden wir mit den Menschen in einem Boot das Vertrauen in Jesus, uns durch alle Stürme zu leiten, ohne Angst habem zu müssen (Geschichte von der Sturmstillung). Denn er ist unser Herr – er wird uns zusammenhalten und führen. Weitere Gedanken dazu finden sie im Theologischen Leitbild der Gemeinde. Das von 1971-2016 geltende Siegel der ehemaligen Ev. Kirchengemeinde Brünen, entworfen von Frau Uda Eulenberg, zeigt die herabreichenden Hände Gottes, die sich der Erde, hier angedeutet in 3 Ähren, entgegenstrecken. Die Hände Gottes als Symbol für „Der Himmel ist offen“, die Ähren als Symbol für die Erde und „die von Gott gegebenen Gaben“.
Das ehemalige Siegel der Ev. Kirchengemeinde Ringenberg-Dingden erinnert an die Grundlagen des Gemeindelebens und des christlichen Glaubens. Die aufgeschlagene Bibel zeigt die Buschstaben „Alpha“ und „Omega“, den ersten und den letzten Buchstaben des griechischen Alphabets. Die aufgeschlagene Bibel ruht auf dem Christusmonogramm XP, einer Kombination der griechischen Anfangsbuchstaben von „Christos“: Chi und Rho.
Der stilisierte Dornenkranz mit Krone zierte das Siegel der ehemaligen Ev. Kirchengemeinde Bislich-Diersfordt-Flüren. Beides steht für den König, der am Kreuz für die Menschen gestorben ist. Unter Leiden hat Jesus sein Königreich aufgerichtet und ruft uns alle in seine Nachfolge. Die Beizeichen Glocke und Sparren mit Ring nehmen Bezug auf das ehemals in Flüren gelegene Kathäuserkloster und auf das Zeichen der Familie von Wylich, die jahrhundertelang Diersfordt besessen hat.
Evangelische Kirchengemeinde An Issel und Rhein
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Rahmenschutzkonzept der Evangelischen Kirchengemeinde An Issel und Rhein

Schutz vor sexualisierter Gewalt, präventive Maßnahmen zu deren Vermeidung und Intervention.

„In der Arbeit mit Menschen und gerade in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen entstehen eine persönliche Nähe und eine Gemeinschaft, die von Lebensfreude und Vertrauen geprägt sind. Nähe und Vertrauen sind die Grundlagen für ein gutes Miteinander. Darin liegt unsere Stärke. Dieses Vertrauen darf nicht ausgenutzt werden oder Menschen schaden.“ 

Präambel 

Aus dem christlichen Menschenbild erwachsen die Verantwortung und der Auftrag, Menschen im Wirkungskreis der evangelischen Kirche, insbesondere Kinder, Jugendliche und hilfe- und unterstützungsbedürftige Menschen sowie Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen (Minderjährige und Volljährige in Abhängigkeitsverhältnissen) vor sexualisierter Gewalt zu schützen und ihre Würde zu bewahren. 

Übergeordnetes Ziel ist es, in unserer Kirche eine Kultur der Achtsamkeit, des Respekts und der Wertschätzung gegenüber Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen zu vertiefen und zu leben. Durch diese Kultur soll sexualisierte Gewalt möglichst verhindert und wo sie doch geschieht, frühzeitig erkannt und gestoppt werden. Alle kirchlichen Organisationen, Kirchenkreise, Gemeinden und alle ihre Einrichtungen, sollen einen Schutzraum für die uns anvertrauten Menschen darstellen. 

Basis in der Ev. Kirchengemeinde An Issel und Rhein

Wir als Mitarbeiter und Ehrenamtliche der Ev. Kirchengemeinde An Issel und Rhein haben eine klare Haltung gegen jede Form der Gewalt. Dieses Schutzkonzept ist ein Teil der Gesamtkonzeption der Gemeinde und wird mit dem Konzept der Jugendarbeit ergänzt, indem der präventive und partizipative Auftrag intensiv verankert ist. Für den Bereich der Kindertagesstätten gibt es ein eigenes auf Kleinkinder bezogenes Schutzkonzept, dass in Anlage diesem Konzept beigefügt ist (Anlage 1). Bestandteil der alltäglichen Bildungsarbeit ist es, junge Menschen und Schutzbefohlene in ihrem Selbstbewusstsein zu stärken. Sie erfahren sich als mitgestaltende Persönlichkeiten mit eigenen Rechten und Pflichten. Das Machtgefälle zwischen Schutzbefohlenen und Mitarbeitenden wird abgeschwächt und das Abhängigkeitsverhältnis wird geringer. Es werden Schutzbefohlene je nach Alter, Entwicklungsstand und persönlichen Möglichkeiten, präventive Elemente und sexualpädagogische Bildung integriert und gefestigt. 

Zu den Präventionsgrundsätzen gehören: 

  1. Dein Körper gehört dir!
  2. Vertraue deinem Gefühl!
  3. Du hast ein Recht, nein zu sagen!
  4. Unheimliche Geheimnisse darfst du weitererzählen!
  5. Du hast ein Recht auf Hilfe!
  6. Keiner darf dir Angst machen!
  7. Du bist nicht schuld!

Begriffsbestimmung sexualisierte Gewalt

(1) Nach diesem Gesetz ist eine Verhaltensweise sexualisierte Gewalt, wenn ein unerwünschtes sexuell bestimmtes Verhalten bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betroffenen Person verletzt wird. Sexualisierte Gewalt kann verbal, nonverbal, durch Aufforderung oder durch Tätlichkeiten geschehen. Sie kann auch in Form des Unterlassens geschehen, wenn die Täterin oder der Täter für deren Abwendung einzustehen hat. Sexualisierte Gewalt ist immer bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach dem 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) und § 201a Absatz 3 oder §§ 232 bis 233a StGB in der jeweils geltenden Fassung gegeben. 

(2) Gegenüber Minderjährigen ist sexuell bestimmtes Verhalten insbesondere dann unerwünscht im Sinne des Absatzes 1, wenn gegenüber der Täterin oder dem Täter eine körperliche, seelische, geistige, sprachliche oder strukturelle Unterlegenheit gegeben ist und damit in diesem Verhältnis die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlt. Bei Kindern, das heißt bei Personen unter 14 Jahren, ist das sexuell bestimmte Verhalten stets als unerwünscht anzusehen. 

(3) Gegenüber Volljährigen ist sexuell bestimmtes Verhalten insbesondere unerwünscht im Sinne des Absatzes 1, soweit die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist. 

(4) Unangemessenen Verhaltensweisen, die die Grenze der sexualisierten Gewalt nicht überschreiten, ist von Vorgesetzten und anleitenden Personen, durch geeignete Normen, Regeln und Sensibilisierung, insbesondere im pädagogischen und pflegerischen Alltag, entgegenzutreten. 

Risikoanalyse

Für alle Gebäude und Räumlichkeiten der Evangelische Kirchengemeinde An Issel und Rhein wird in Verantwortung der bzw. des Vorsitzende/n eine Risikoanalysen anhand der Vorlage der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) in der Broschüre „Schutzkonzepte praktisch“ (S. 6+7) durchgeführt (Anlage 2).

Durch diese Analysen entsteht eine Sensibilität für Risikobereiche, in denen Möglichkeiten für sexualisierte Gewalt und übergriffiges Verhalten gegeben sein könnte. Diese werden entsprechend beseitigt oder minimiert. Bei Umbaumaßnahmen und im regelmäßigen Turnus von 5 Jahren werden die Risikoanalysen und Strukturen evaluiert und auf ihre Gültigkeit überprüft.

Basisinformationen und Verhaltenskodex

Die Leiter der Arbeitsbereiche sind dafür verantwortlich, die Basisinformationen mit Kodex mit den ehrenamtlichen Mitarbeitenden (Anlage 3) zu besprechen und dadurch ein Bewusstsein zu schaffen, für das Thema und dessen Problematik. Die Gemeindebüros der Bereiche, an die die jeweiligen Daten der Ehrenamtlichen übermittelt werden, verwalten die unterschriebenen Kodexe. Jeder Arbeitsbereich eines Bereiches bzw. der Gesamtgemeinde (z.B. Jugendarbeit) kann in einem gemeinsamen Prozess diesen Musterkodex überarbeiten und auf die Bedürfnisse des eigenen Arbeitsbereiches anpassen. Die an diesem Prozess Beteiligten unterschreiben die überarbeitete Version. 

Mit der Unterzeichnung der Basisinformationen und des Verhaltenskodexes wird die Beachtung und Einhaltung der Regeln für einen grenzachtenden Umgang bestätigt. Die Verantwortung dafür, dass die Unterzeichnung bei Tätigkeitsbeginn geschieht, liegt bei den zuständigen Leitungspersonen.

Verhaltenskodex der Ev. Kirchengemeinde An Issel und Rhein

  1. Nähe und Distanz:
    • Ich vermeide unangemessen Körperkontakt 
    • Ich achte und respektiere die Privatsphäre meiner Schutzbefohlenen Person
    • Ich übe meine eigene Intimität nicht vor meinen Schutzbefohlenen aus
    • Ich frage vorher, in welcher Form und mit welchem Umfang körperlicher Kontakt für die Schutzbefohlene Person in Ordnung ist und respektiere die Antwort
    • Ich biete Hilfestellungen bei vermeintlich peinlichen, intimen Situationen 
  2. Gleichberechtigung
    • Ich behandele alle Schutzbefohlenen gleich, unabhängig ihres Geschlechts, Alters, sexuelle Orientierung, Religionszugehörigkeit, etc.
    • Ich bevorzuge niemanden
  3. Geschenke, Aufmerksamkeiten, etc.
    • Ich mache keine Geschenke, Aufmerksamkeiten, etc. mit finanziellem und materiellem Wert an Schutzbefohlene
  4. Soziale Medien
    • Ich beachte den Schutz vor sexueller Gewalt in den sozialen Medien und Netzwerken und informiere und kläre über die Gefahren auf
  5. Sprache
    • Ich unterbinde eine sexuell-aggressive Sprache und Drohungen und Beleidigungen
    • Ich spreche sachlich und aufklärend über das Thema Sexualität und sexuelle Gewalt
    • Ich habe ein offenes Ohr, nehme den Inhalt des Gesprächs ernst und leite, wenn nötig weitere Maßnahmen ein
  6. Kommunikation im Team
    • Ich informiere die anderen Mitarbeitenden darüber, wenn ich im privaten Kontakt bin zu einem der Schutzbefohlenen Personen oder Mitarbeitenden 
    • Ich kommuniziere den anderen Mitarbeitenden, wenn, wie, wo, warum ich in den Einzelkontakt mit einer Schutzbefohlenen Person trete
    • Ich spreche mit den anderen Mitarbeitenden über Auffälligkeiten im Team, unter Schutzbefohlenen oder im Einzelkontakt
  7. Ich als Teil eines Teams
    • Ich handele transparent
    • Ich wahre meine Aufsichtspflicht, aber auch die Privatsphäre meiner Schutzbefohlenen
    • Ich kontrolliere die Räumlichkeiten und Personen, die mir neu sind
    • Ich achte auf das Verhalten der anderen Personen im Team
    • Ich kenne meine eigenen Grenzen und hole mir Hilfe, wenn ich an diese stoße

Die Leiter der Arbeitsbereiche sind dafür verantwortlich, den Kodex mit den ehrenamtlichen Mitarbeitenden zusätzlich zu den Basisinformationen (Anlage 4) zu besprechen und dadurch ein Bewusstsein zu schaffen, für das Thema und dessen Problematik. Die Gemeindebüros der Bereiche, an die die jeweiligen Daten der Ehrenamtlichen übermittelt werden, verwalten die unterschriebenen Kodexe. Jeder Arbeitsbereich eines Bereiches bzw. der Gesamtgemeinde (z.B. Jugendarbeit) kann in einem gemeinsamen Prozess diesen Musterkodex überarbeiten und auf die Bedürfnisse des eigenen Arbeitsbereiches anpassen. Die an diesem Prozess Beteiligten unterschreiben die überarbeitete Version. 

Mit der Unterzeichnung der Selbstverpflichtung und des Verhaltenskodexes wird die Beachtung und Einhaltung der Regeln für einen grenzachtenden Umgang bestätigt. Die Verantwortung dafür, dass die Unterzeichnung bei Tätigkeitsbeginn geschieht, liegt bei den zuständigen Leitungspersonen.

Führungszeugnis

Schon im Kontaktgespräch mit möglichen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen wird die Wichtigkeit des Schutzes vor sexueller Gewalt und unsere präventiven Maßnahmen (Verhaltungskomplex) besprochen. Alle beruflich Mitarbeitenden, sind nach dem Kirchengesetz der Evangelischen Kirche im Rheinland zum Schutz vor sexualisierter Gewalt § 5 Abs. 3 dazu verpflichtet ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Dieses wird von der Verwaltung des Kirchenkreises eingefordert.

Für ehrenamtlich Tätige ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ab einem Alter von 14 Jahren abhängig von Art, Intensität und Dauer des Kontakts mit Minderjährigen und Volljährigen in Abhängigkeitsverhältnissen. 

Eine Liste aller in den Bereichen tätigen Ehrenamtlichen wird durch die Leitungspersonen des Arbeitsbereiches an die Gemeindebüros übermittelt. Dieses prüft anhand der folgenden Liste, ob die Vorlage eines Führungszeugnisses notwendig ist und schickt bei Notwendigkeit die entsprechenden Formulare an den oder die ehrenamtlich Tätige Person. Dabei wird auf die eventuell notwendige Verpflichtung einer Schulung hingewiesen.

Das erweiterte Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 3 Monate sein und ist nach 5 Jahren erneut vorzulegen. Die Einsicht wird in einem Formular von der Leitperson der Arbeitsbereiche, in dem die Person tätig wird, dokumentiert und datenschutzkonform durch das Gemeindebüro aufbewahrt, das auch die Wiedervorlage nach 5 Jahren initiiert. Sollte die Vorlage des Führungszeugnisses nach 4 Monaten nicht erfolgt sein, zeigt das Gemeindebüro dies bei der Leitungsperon an. Das Führungszeugnis selber verbleibt bei den Mitarbeitenden. Sollten Einträge vorhanden sein, wird dies von der Leitperson der bzw. dem Vorsitzende/n des Gesamtpresbyteriums zur Kenntnis gegeben. Diese beiden haben dann zu beraten und die entsprechenden Schritte zur eventuellen Beendigung der Tätigkeit bzw. die Nicht-Aufnahme durchzuführen.

Tabelle für Einstufung von ehrenamtlichen Tätigkeiten

Tätigkeit

Verpflichtungs-erklärung

Führungszeugnis (Fz)

Schulung

Wiederholung

 

Besuchsdienst-mitarbeitende

Basis (Online)

Fz + Basis alle 5  Jahre

PresbyterIn

 

Leitung (Präsenz)

Leitung alle 4 Jahre

PresbyterIn im Jugendfachausschuss

Leitung (Präsenz)

Fz + Leitung alle 4 Jahre

Gemeindebrief-austrägerIn

 

 

 

ChorsängerIn

 

 

 

LeiterIn Erwachsenenkreis

Intensiv (Präsenz)

Fz und Intensiv alle 5 Jahre

BäserIn
osaunenchor

 

 

 

MusikerIn Instrumentenensemble

 

 

 

PraktikantIn

 

 

 

HelferIn Gemeindefest/Veranstaltungen

 

 

 

 

MitarbeiterIn Kinder- und Jugendarbeit

Intensiv (Präsenz)

Fz + Intensiv alle 5 Jahre

Kindergottesdienst-mitarbeitende

Intensiv (Präsenz)

Fz + Itensiv alle 5 Jahre

Mitarbeitende in der Konfirmandenarbeit

Intensiv (Präsenz)

Fz + Intenisv alle 5 Jahre

Schulungen

Die Gemeinde etabliert verbindliche Schulungsformate für haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden der Evangelischen Kirchengemeinde An Issel und Rhein, an denen die Mitarbeitenden zur Prävention sexualisierter Gewalt teilnehmen. Je nach Aufgabengebiet und Intensität des Kontaktes zu Schutzbefohlenen sind es unterschiedliche Schulungsformate. Teilnahmevoraussetzung ist das Alter von 14 Jahren, wenn die entsprechende Reife des ehrenamtlichen Mitarbeitenden vorliegt. Dies soll die Leitungsperson entscheiden. So gibt es als niedrigste Stufe das Gespräch zu den Basisinformationen beim Durchgang durch den Verhaltenskodex zur Unterschrift. Vertieft werden diese Basisinformationen in einem Online-Seminar, dass für Ehrenamtliche (siehe o.a. Liste) und Hauptamtliche der Gemeindearbeit (siehe u.a. Liste) mit geringem Kontakt zu anderen Menschen durchgeführt wird. Alle Presbyter,*innen und Pfarrpersonen erhalten eine spezielle Leitungsschulung, mit dem Schwerpunkt auf Recht, den Umgang mit Verdachtsfällen und die Aufarbeitung der Situation in der Gemeinde. Leitungspersonen von Gruppen und Personen mit direktem Kontakt von Schutzbefohlenen erhalten eine Intensivschulung, die sich inhaltlich besonders mit der Prävention, Verhaltensstrategien und der Intervention auseinandersetzt.  Für die Ehrenamtlichen der Jugendarbeit ist dieser Baustein Bestandteil der Juleica-Ausbildung. Die Teilnahme an den entsprechenden Fortbildungen wird von der Seminarleitung an das Gemeindebüro gemeldet. Von dort wird die Wiederholung der Schulung nach den entsprechenden Jahren initiiert. 

Folgende Schulungen sind für haupt- und nebenamtliche Mitarbeitende der Gemeindevorgesehen:

Mitarbeiter

Schulungsformat

 

Wiederholungturnus

Mitarbeiter in der Gartenpflege (auch Friedhof)

Basisinformation mit Verhaltenskodex

 

Gemeindesekretärinnen

Basisinformation mit Verhaltenskodex

 

Friedhofsmitarbeitende für Organisation

Basis (Online)

Alle 5 Jahre

JugendleiterInnen

Intensivschulung (Präsenz)

Alle 5 Jahre

Pfarrpersonen

Leitungsschulung (Präsenz)

Alle 4 Jahre

KüsterInnen

Intensivschulung (Präsenz)

Alle 5 Jahre

HausmeisterInnen

Intensivschulung (Präsenz)

Alle 5 Jahre

ChorleiterInnen Erwachsene

Intensivschulung (Präsenz)

Alle 5 Jahre

ChorleiterInnen Kinder + Jugendliche

Intensivschulung (Präsenz)

Alle 5 Jahre

Organisten

Basisinformation mit Verhaltenskodex

 

Praktikanten (i.d.R in Kinder- und Jugendarbeit)

Intensivschulung (Präsenz)

(i.d.R. nur begrenzt im Einsatz)

Reinigungskräfte

Basisinformationen mit Verhaltenkodex

 

Beschwerdemanagment

Im Rahmen der Qualitätssicherung wird jede Form von Beschwerden ernst genommen, dokumentiert und bearbeitet. Eine Beschwerde sehen wir als konstruktive Kritik, die auf einen Missstand aufmerksam macht und Ansätze zur Verbesserung bietet. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, Beobachtungen von Verhalten, Strukturen oder Gegebenheiten, die zu grenzverletzenden Situationen oder sexualisierter Gewalt führen können, im Vorfeld zu erkennen und anzusprechen. 

Ein ehren- oder hauptamtlicher Mitarbeitende, der wegen einer Beschwerde angesprochen oder angeschrieben wird, dokumentiert diese in dem angehängten Formular und leitet sie an die entsprechende Fachleitung weiter. Diese entscheidet über das weitere Vorgehen. Je nach Situation nimmt die Leitung Kontakt zum Beschwerdemelder auf, um mögliche Lösungswege mitzuteilen oder Rückfragen zu klären. Das Formular wird nach Abschluss der Bearbeitung an das Gemeindebüro weitergeleitet zur Dokumentation. 

Bei Bedarf wird die Beschwerdebearbeitung an das Bereichspresbyterium oder das Gesamtpresbyterium weitergeleitet. 

Krisenmanagement

Selbst die besten Präventionsmaßnahmen können keinen kompletten Schutz vor sexualisierter Gewalt garantieren. Schon bei Vermutung einer Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung eines Schutzbefohlenen durch eine haupt-, neben- oder ehrenamtlich mitarbeitende Person, sind sofort Handlungsmaßnahmen erforderlich.  Damit der Umgang mit dieser Situation klar und transparent geregelt ist, besteht ein Notfall- und Interventionsplan.  Dieser soll einen professionellen Umgang im Verdachtsfall ermöglichen und den Betroffenen, die Einrichtung und den Verdächtigen vor einer Vorverurteilung  schützen, denn Vorwürfe und Anschuldigungen müssen sorgfältig geprüft werden. Grundsätzlich ist auf größtmögliche Sorgfalt, Umsicht und Diskretion zu achten. 

lnterventionsplan 

Der Interventionsplan ist ein Leitfaden für alle Beteiligten, die schon bei einer Vermutung von sexualisierter Gewalt eine möglichst klare und einfache Handlungsanleitung für diese Krisensituationen bieten soll. Sie zielt darauf ab, durch professionellen Umgang bereits ausgeübte sexualisierte Gewalt schnellstmöglich zu beenden, weitere Übergriffe zu verhindern und den Betroffenen kompetent zu unterstützen.   

Besteht der Verdacht auf eine Ausübung sexualisierter Gewalt durch eine Beobachtung oder durch einen Bericht eines Betroffenen muss diese Situation immer ernst genommen und geglaubt werden. Das Gespräch sollte ruhig und sachlich geführt werden, jegliche Bewertung und Bagatellisierung ist zu vermeiden. Eine direkte Wiedergabe der gehörten Schilderung, klärt, ob alles richtig verstanden wurde. Uneingeschränkte Geheimhaltungsversprechen sollte unterlassen werden, es ist ehrlicher zuzugeben, dass eigene Grenzen erreicht sind und professionelle Hilfe benötigt wird. 
Im Anschluss wird unverzüglich die zuständige Leitungsperson informiert (ausgenommen der Verdacht richtet sich gegen diese Person). Die Leitung sorgt für eine sorgfältige Dokumentation aller geschilderten oder beobachteten Umstände, ergänzt durch Symptome und Verhaltensweisen. Diese Aufzeichnungen sind gut verschlossen aufzubewahren und dienen möglicherweise später bei einer strafrechtlichen Auseinandersetzung als wertvolle Hinweise. (Anlage 5+6)
Die Verantwortung der weiteren Intervention liegt bei der Leitung, der Berichtende muss über die Situation schweigen und darf keine eigenen Schritte unternehmen, also keine Kontaktaufnahme mit dem Täter, keine eigenen Ermittlungen zum Tathergang, keine eigenen Befragungen durchführen, keine Informationen an die vermutlichen Täter*innen und keine Konfrontation der Eltern des Schutzbefohlenen zu dem Sachverhalt! 

Die Leitung nimmt Kontakt mit der Vertrauensperson des Kirchenkreises auf.  Für diese Aufgabe ist eine geschulte Fachkraft im Kirchenkreis benannt worden, sie hat eine Lotsenfunktion im System und informiert das Interventionsteam des Kirchenkreises. Diese nimmt die Mitteilung auf und berät vertraulich zum weiteren Vorgehen. 
Das Interventionsteam kommt zeitnah zur Einschätzung der Sachlage und Dringlichkeit zusammen und zieht bei Minderjährigen eine insoweit erfahrene Fachkraft gemäß § 8a SGBVlll hinzu. Sie schätzen bei Minderjährigen das Gefährdungsrisiko ein und berät zu den weiteren Handlungsschritten und Hilfsmaßnahmen. Das Ergebnis der Beratung des Interventionsteams wird dem Vorsitzenden des Gesamtpresbyteriums mitgeteilt.
Bei einem begründeten Verdacht besteht die Meldepflicht bei der landeskirchlichen Meldestelle. 
Begründete Verdachtsfälle außerhalb kirchlicher Zusammenhänge werden unter Beachtung des Opferschutzes dem örtlichen Jugendamt gemeldet.  
Für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist nur der Vorsitzende des Gesamtpresbyteriums zuständig, allen anderen ist es zum Schutz des Opfers, der Angehörigen und der Unschuldsvermutung untersagt sich zu äußern. 

Aufarbeitung

Gemeinsam mit der Kirchengemeinde arbeitet das Interventionsteam den Verdachtsfall auf.  Allen Betroffenen steht ein umfangreiches Hilfsangebot von Fachkräften zur Verfügung. Die Aufarbeitung besteht in der Vermittlung von Beratungs- und Seelsorgeangeboten, der systematischen Analyse der Geschehnisse und der daraus resultierenden Handlungsabläufe, mit dem Ziel den Schutz zu verbessern.

Auch den Mitarbeitenden, Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen der Einrichtung stehen Gesprächsangebote zu, die bei der Verarbeitung der Situation zur Seite stehen. 
Bei unbegründeten Verdächtigungen werden alle möglichen Maßnahmen ergriffen, um die betreffende Person zu rehabilitieren und dessen Reputation vollständig wiederherzustellen. 
Die Aufarbeitung ist wichtig, um das Vertrauen in die Einrichtung und in die Gemeinde zurückzugewinnen, damit sich alle dort wieder sicher und wohl fühlen. 

Evaluation und Monitoring

Die Arbeit mit Schutzbefohlenen ist einem ständigen Wechsel unterworfen. Das bedeutet gleichsam, dass Schutzkonzepte immer wieder neu auf Entwicklungen überprüft, aktualisiert werden – eventuell auch verändert – werden müssen. Ein Zeitraum von 3 bis 5 Jahren ist nach Erfahrungswerten zu empfehlen. Außerdem hat die Befassung mit der Umsetzung eines Schutzkonzeptes einen prozesshaften Charakter. Nach der Einführung muss das Konzept mit Leben gefüllt werden. Deshalb bleibt es eine ständige Aufgabe, das Konzept zu thematisieren, nach Erfahrungen in der Umsetzung zu fragen und Gespräche für die Evaluation zu nutzen.

Kontaktformular der Kirchengemeinde

Pfarrer:innen:

Pfarrer Stefan Schulz
Brüner Straße 11
46499 Hamminkeln
Tel: (02852) 508871
sschulz@kirchenkreis-wesel.net

Pfarrerin Nicole Glod 
Provinzialstr. 61
46499 Hamminkeln
Tel: (02873) 826
nicole.glod@ekir.de

Pfarrerin Melanie Schulz-Guth
Brüner Straße 11
46499 Hamminkeln
Tel: (02852) 508871
mschulz@kirchenkreis-wesel.net

Pfarrer Marco Dennig
Marsstraße 1
46487 Wesel
Tel: (0281) 70351

Jugendeinrichtungen 

Bruno: 
N.N.
Planet U: 

Martina Dörr, Jugendleitung
Tel: 01573 220 22 84
martina.doerr@kirchenkreis-wesel.net

Skyline:
Silke Villbrandt, Jugendleitung
Tel: 015734927167
Silke.villbrandt@kirchenkreis-wesel.net

Upstairs:
Dennis Ronsdorf, Jugendleitung
Tel: 015170646116
Dennis.ronsdorf@kirchenkreis-wesel.net

Kitas

Hamminkeln:
Annelie Beig, Leitung
Mehrhooger Straße 12 
46499 Hamminkeln 
Tel: (02852) 2220
Annelie.beig@kirchenkreis-wesel.net

Brünen:
Ulrike Steinkuhl, Leitung
Rohstraße 18 
46499 Hamminkeln 
Tel: (02856) 489
Ulrike.steinkuhl@kirchenkreis-wesel.net

Flüren:
Sabine Hoffmann, Leitung
Sternstraße 4a 
46487 Wesel 
Tel: (0281) 71200
kita@kirche-flueren.de


Vertrauensperson des Kirchenkreises

Michaela Leyendecker
Korbmacherstraße 12-14
46483 Wesel
Tel: (0281) 31929107
michaela.leyendecker@kirchenkreis-wesel.net

EKiR

Claudia Paul
Graf-Recke-Str. 209a
40237 Düsseldorf
Tel: (0211) 3610312
claudia.paul@ekir.de

Amt für Jugendarbeit

Erika Georg-Monney
Hans-Böckler-Straße 7
40476 Düsseldorf
Tel: (0211) 4562471
georg-monney@afj-ekir.de

Sonstige Hilfen und Beratungsangebote

Nummer gegen Kummer
0800 11 61 11
Montags-samstags 14 - 20 Uhr

Trau-dich.de
Kinderportal der Initiative zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs

Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch
0800 22 55 530
Mo, Mi, Fr: 09 - 14 Uhr
Di, Do: 15 – 20 Uhr

Diakonisches Werk Wesel
Korbmacherstr. 12-14
46483 Wesel
Tel: (0281) 156210
info@diakonie-wesel.de

Ärztliche und Psychosoziale Beratungsstelle Bocholt
Hemdener Weg 21
46399 Bocholt
Tel: (02871) 33777
kontakt@beratungsstelle-Bocholt.de

Caritas Bocholt
Nordwall 44-46
46399 Bocholt
Tel: (02871) 25131301
beratungsstelle@caritas-bocholt.de

Anlagen

  1. Schutzkonzepte der Kitas
  2. Formblätter für Risikoanalysen Gebäude
  3. Basisinformationen und verbindlicher Verhaltenskodex der Gesamtgemeinde
  4. Basisinformationen
  5. Sachdokumentation eines Verdachtsfalles
  6. Reflexionsdokumentation des den Verdachtsfall aufnehmenden Mitarbeitenden

ANLAGE 1

Inhaltsverzeichnis

  1. Leitbild der Evangelischen Kitas in Wesel und Kleve
  2. Kinderrechte
  3. Rechtliche Grundlagen
    • UN Kinderrechtskonvention
    • Bundeskinderschutzgesetz
    • § 8a Sozialgesetzbuch VIII
  4. Formen der Kindeswohlgefährdung
    • Misshandlungen
      • ... körperlich
      • … seelisch
    • Sexueller Missbrauch
    • Vernachlässigung
    • Grafik Formen der Kindeswohlgefährdung
  5. Konzeption der evangelischen Kindertagesstätten
  6. Kultur und Haltung
    • Kultur der Achtsamkeit
    • Präventiver Kinderschutz
      • Die Einrichtungskonzeption
      • Ressourcen der Mitarbeitenden
    • Interventionsplan
      • Verhaltenskodex aller Mitarbeitenden
      • Risikoanalyse
      • Qualitätsmanagement
      • Personalmanagement
      • Verfahrensabläufe

1.    Das Leitbild der evangelischen Kitas in Wesel und Kleve…

…will Orientierung geben, Profil zeigen und Wege in die Zukunft weisen.

Wir – in den evangelischen Einrichtungen - sagen damit wer wir sind, was wir tun und warum wir es tun.

Wir nehmen uns vor, das Leitbild in unserer täglichen Arbeit zu leben, es verständlich und prüfbar zu machen.

Wir schöpfen zukunftsorientiert aus der lebendigen evangelischen Tradition.

Wir treten ein für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung.

Wir eröffnen die Möglichkeit, biblische Tradition und christliche Religion lebensnah kennen zu lernen.

Wir fördern die Wertschätzung unter den Kulturen, Nationen, Religionen und sozialen Schichten.

Jedes Kind ist willkommen und wird in seiner Einzigartigkeit angenommen, gestärkt, gefördert und begleitet.
Wir treten ein für eine Kultur der Toleranz und des Dialogs.

Wir sind Teil der Evangelischen Kirchengemeinde.

Wir laden die Kinder und ihre Familien zur Teilnahme am Leben in unserer Kirchengemeinde ein.

Wir nehmen unsere Verantwortung zur Mitgestaltung wahr.

Wir laden ein zum Entdecken des christlichen Glaubens als Hilfe zur Lebensgestaltung.

Wir verschaffen den Belangen und Bedürfnissen von Kindern und Familien Gehör.

Wir setzen uns auch außerhalb unserer Einrichtungen in Gesellschaft und gegenüber Politik, Wirtschaft und Medien für den Schutz und die Interessen von Kindern und Familien ein.

Wir sorgen für verlässliche Lebensräume der Kinder und ihrer Familien.

2.    Kinderrechte

Für jeden Menschen auf der Welt gelten die Menschenrechte. Für Kinder gelten zusätzlich besondere Rechte. Kinder leben in besonderen Situationen, da sie auf Erwachsene angewiesen sind. Zum Beispiel hängt ihr Überleben für sie als Baby oder Kleinkind davon ab, wie gut sich ihre Eltern oder andere Fürsorgende um sie kümmern. Auch können sie viele Dinge noch nicht selbst entscheiden.

Mit dem Besuch unserer Kindertagesstätte beginnt für die meisten Kinder erstmalig ein Leben außerhalb der vertrauten Familie. Zum ersten Mal können Kinder erleben wie eine größere Gemeinschaft von Menschen organisiert ist und welche Rechte Erwachsene und einzelne Kinder haben.

Deshalb wurde am 20. November 1989 in der Generalversammlung der Vereinten Nationen das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“, die UN-Kinderrechtskonvention, verabschiedet. Am 05. April 1992 trat das Übereinkommen für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. 

Kinder haben damit Anrecht auf eine ausreichende Versorgung und Schutz. Sie haben das Recht, dass Erwachsene Ihnen zuhören und sie beteiligen. Alle haben die Aufgabe die Rechte der Kinder zu verwirklichen. Nur wenn möglichst viele Menschen mithelfen, kann es eine kindgerechte Welt geben.

Die Fachkräfte unserer Einrichtung nehmen, bewusst- oder unbewusst, Einfluss darauf, welchen Begriff Kinder von Gerechtigkeit entfalten, was Fairness für sie bedeutet, welches Verständnis sie von einer Gemeinschaft in diesem Umfeld entwickeln, wie sie einen respektvollen Umgang miteinander gestalten können und welche Rolle sie in der Gemeinschaft einnehmen wollen. Unsere Kindertagesstätte ist ein wichtiger Ort, an dem die Kinder die Anerkennung ihrer Person erfahren, Selbstwirksamkeit, echte Beteiligung und Mitentscheidung erleben können. Wenn wir den Kindern gestatten, lernen sie Verantwortung für ihr eigenes Handeln zu übernehmen und sich auf Augenhöhe an den relevanten Themen zu beteiligen. Kinde können Regeln unseres Zusammenlebens besser akzeptieren und nachvollziehen, wenn sie gemeinsam ausgehandelt und verstanden worden sind. Unsere praktische Umsetzung der Kinderrechte fördert umfassendes Demokratieverständnis der Kinder und unterstützt sie in ihrer Entwicklung zu einer gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

54 Artikel der Konvention machen die Mindeststandards zum Wohle von Kindern und Jugendlichen im Alter von 0 bis 18 Jahren deutlich. 

Die Artikel werden in drei Gruppen eingeteilt:

  1. Schutzrecht vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung, das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung und das Recht auf Leben. 
  2. Förderrechte auf bestmögliche Gesundheit und soziale Sicherung, auf Bildung und Freizeit.
  3. Rechte, die die Subjektstellung des Kindes betonen, wie Mitwirkungs-, Anhörungs- und Beteiligungsrechte von allen Kindern betreffenden Angelegenheiten.  

Vier Grundprinzipien prägen den Charakter der Konvention – auf ihnen beruhen die einzelnen Kinderrechte:

1. Das Recht auf Gleichbehandlung

Alle Artikel gelten für alle Kinder auf dieser Welt. Kein Kind darf wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft und Abstammung, seiner Staatsbürgerschaft, seiner Sprache oder Religion, seiner Hautfarbe, aufgrund einer Behinderung, wegen seiner politischen Ansichten oder aus anderen Gründen benachteiligt werden.

2. Das Kindeswohl hat Vorrang

Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, muss das Wohl des Kindes gemäß der Konvention vorrangig berücksichtigt werden. 

3. Das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung

Jedes Kind hat das Recht, in einem geschützten Rahmen heranzuwachsen und sich zu einer eigenverantwortlichen und gesellschaftsfähigen Persönlichkeit zu entwickeln. Kinder und Jugendliche sollen in ihrer Entwicklung gefördert werden und die Möglichkeit erhalten, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Zu einem würdevollen Leben gehören auch der Schutz vor Krankheiten und Gewalt.

4. Achtung vor der Meinung und dem Willen des Kindes

Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit erhalten, gehört zu werden. Sie dürfen ihre Anliegen und Beschwerden äußern. Bei staatlichen Entscheidungen, die das Kind oder den Jugendlichen betreffen, sind sie zu beteiligen ihre Meinung muss dem Alter und der Reife entsprechend berücksichtigt werden.

Wenn wir das Recht der Kinder auf Beteiligung in unserer Kindertagesstätte realisieren, fordert das alle unsere Mitarbeitenden Sie erkennen jedes einzelne Kind als mitentscheidende und selbstbestimmte Persönlichkeit an. Das Kind kann und darf sich als mündige Person in alle Entscheidungen, die es betrifft, einbringen. Diese pädagogische Haltung des Partizipationsgedanken stellt hohe Anforderungen an alle Fachkräfte.

Bei der Umsetzung der gemeinsamen Aushandlungs- und Entscheidungsprozesse berücksichtigen wir folgende Prinzipien:

•    Kinder müssen wissen, worum es geht

Kinder können sich nur beteiligen, wenn sie verstanden haben, worum es bei einer anstehenden Entscheidung geht. Dafür müssen alle Kinder einen Bezug zum Thema haben. Den Kindern müssen ihre Rechte bewusst sein. Wir klären sie auf, wobei sie mitentscheiden dürfen und wo ihre Grenzen der Entscheidungsmacht ist.

•    Kinder müssen wissen, wie Beteiligung funktioniert

Kinder müssen wissen auf welchen Wegen und nach welchen Verfahren und Regeln sie agieren können. Um sich beteiligen zu können, erklären wir den Kindern Abläufe ausführlich, geben Informationen bis zu welchem Zeitpunkt Entscheidungen fallen, mit welcher Zielsetzung geleitet wird und welche Anforderungen dabei auf die Kinder zu kommen.

•    Kinder müssen sich auf Erwachsene verlassen können

Kinder dürfen sich in unserer Kindertagesstätte darauf verlassen, dass wir Ihnen zutrauen, dass sie die Fähigkeit der Beteiligung haben. Sie dürfen darauf vertrauen, dass wir ihnen die eingeräumten Beteiligungsrechte auch tatsächlich gewähren.

•    Kinder brauchen individuelle Begleitung

Es reicht nicht den Kindern nur das Recht auf Beteiligung zuzugestehen. Sie brauchen die Unterstützung von uns, um beteiligungsfähig zu werden. Manchen fehlt der Mut sich in einer Gruppensitzung zu äußern, manchen fehlt es an der verbalen Ausdruckmöglichkeit oder es fehlen Informationen zu dem Thema. 
Wir haben als Kindertagesstätte festgelegt, welche Mitbestimmungsrecht wir den Kindern zugestehen und bei welchen Themen wir Grenzen der Beteiligung sehen:

Die Kinder dürfen selbst entscheiden:

Die Kinder dürfen in bestimmten Grenzen mitentscheiden über:

Die Kinder dürfen nicht mitentscheiden:

Unicef stellt „Konvention über die Rechte des Kindes“ zur Verfügung. In dem Dokument sind alle Kinderrechte kindgerecht erläutert. 

3.    Rechtliche Grundlagen

UN-Kinderrechtskonvention

Die UN-Kinderrechtskonvention – das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes – legt wesentliche Standards zum Schutz der Kinder weltweit fest. 

Die vier elementaren Grundsätze, auf denen die UN-Kinderrechtskonvention beruht, sind:

Artikel 27 der UN-Kinderrechtskonvention erkennt das Recht jedes Kindes auf einen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard an.

Bundeskinderschutzgesetz 

Das Bundeskinderschutzgesetz regelt den umfassenden, aktiven Kinderschutz in Deutschland. Es basiert auf den beiden Säulen Prävention und Intervention.

Am 1. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Es steht für umfassende Verbesserungen des Kinderschutzes in Deutschland. Das Bundeskinderschutzgesetz bringt den vorbeugenden Schutz von Kindern und das Eingreifen bei Verletzungen des Kinderschutzes gleichermaßen voran. Außerdem stärkt es alle Akteure, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren - angefangen bei den Eltern, über den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder Familiengericht.

§ 8a Sozialgesetzbuch VIII

In § 8a Abs. 4 SGB VIII wird der Schutzauftrag für Leistungserbringer (z.B. Träger von Kindertagesstätten) eigenständig geregelt und die Gegenstände der Vereinbarung mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe genauer festgelegt. Hierzu gehören auch die Kriterien für die Qualifikation der insoweit erfahrenen Fachkraft. 

Mit dem neu geschaffenen § 8b Abs. 2 SGB VIII erhalten Träger von Kindertagesstätten gegenüber dem Landesjugendamt einen Anspruch auf Beratung bei der Entwicklung und Anwendung von Leitlinien zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt. Darüber hinaus bezieht sich der Beratungsanspruch auch auf die Entwicklung von Verfahren der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und eines Beschwerdemanagements. Dem Recht der Träger auf Beratung entspricht die in § 85 Abs. 1 Nr. 7 SGB VIII neu eingefügte Beratungsverpflichtung des für die Erteilung der Betriebserlaubnis zuständigen Landesjugendamtes. 
Die Änderungen in § 45 SGB VIII sollen dem Landesjugendamt die Möglichkeit geben, Träger von Kindertagesstätten in Bezug auf die Gewährleistung des Kinderschutzes genauer zu überprüfen und mit der Erteilung der Betriebserlaubnis die Anwendung von Instrumenten der Qualitätsentwicklung verbindlich zu machen. In Absatz 2 wird der Erlaubnistatbestand positiv formuliert. Träger von Einrichtungen haben einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Betriebserlaubnis, wenn das Wohl des Kindes in der Einrichtung gewährleistet ist und die räumlichen, fachlichen und personellen Mindestvoraussetzungen erfüllt sind. Die gesellschaftliche und sprachliche Integration und die gesundheitliche Vorsorge und Betreuung in der Einrichtung müssen gesichert sein. Diese Voraussetzungen müssen bei Antragstellung vorliegen. Sie sind eng verknüpft mit der dem Landesjugendamt gemäß Absatz 3 mit dem Antrag vorzulegenden Konzeption, mit der die fachlichen Standards der Einrichtung und die Kriterien für die Geeignetheit des Personals verpflichtend festgelegt sein müssen. Hierzu gehört auch die Pflicht des Trägers, sich von den Erziehungskräften bei Einstellung ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz vorlegen zu lassen und dieses in regelmäßigen Abständen erneut anzufordern. 

Zu den Meldepflichten des Trägers einer erlaubnispflichtigen Einrichtung (Kindertagesstätte) gem. § 47 SGB VIII gehört inzwischen ausdrücklich auch die Verpflichtung, der Erlaubnisbehörde Ereignisse und Entwicklungen zu melden, die geeignet sind, das Wohl der Kinder zu beeinträchtigen. 
Mit dem neu geschaffenen § 72a SGB VIII soll wegen einer Sexualstraftat vorbestraften Tätern der Zugang zu Tätigkeiten in Kinderbetreuungseinrichtungen verwehrt werden.

4.    Formen von Kindeswohlgefährdung

Kindeswohlgefährdungen lassen sich in vier Bereiche unterteilen: 

Körperliche und seelische Misshandlungen, sexueller Missbrauch und Vernachlässigung

Beispiele für Kindeswohlgefährdungen (nach Deegener/Körner 2005)

Misshandlung

Körperliche Misshandlung: 

Prügeln, Verbrühen, Unterkühlen, Würgen, Schütteln, etc.

Seelische Misshandlung:

Terrorisieren (z.B. ständige Drohungen des Verlassens, Todesandrohungen), feindselige Ablehnung (z.B. alltägliches Beschimpfen, Verspotten, Erniedrigen, Herabwürdigen der Fähigkeiten, Wünsche oder Qualitäten des Kindes), Isolation (z.B. Einsperren, Isolierung von gleichaltrigen Kindern, Entzug des Zugangs zu sozialen Kontakten), Verweigerung emotionaler Zuwendung oder Aufmerksamkeit(z.B. Liebesentzug, Sündenbockrolle), Ausnutzen der Kinder für die eigenen Bedürfnisse der Erwachsenen und Überforderung durch unangemessene Erwartungen. 

Sexueller Missbrauch:

Belästigung, Masturbation, (oraler, analer, genitaler) Verkehr, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexuelle Ausbeutung durch Einbeziehung von Minderjährigen in pornographische Aktivitäten und Prostitution.

Vernachlässigung:

Körperliche Vernachlässigung (Unzureichende Pflege/Kleidung, mangelnde Ernährung/gesundheitliche Fürsorge), 

kognitive und erzieherische Vernachlässigung:

(zu wenig Anregung/Förderung der motorischen, geistigen, emotionalen und sozialen Fähigkeiten), unzureichende Beaufsichtigung/Zuwendung (nachlässiger Schutz vor Gefahren), emotionale Vernachlässigung (nicht hinreichendes oder ständig wechselndes Beziehungsangebot).

Quelle > Broschüre des LVR > KINDERSCHUTZ IN DER KINDERTAGESBETREUUNG IN DER KINDERTAGESBETREUUNG
Prävention und Intervention in der pädagogischen Arbeit > Seite 37

5.    Die Konzeptionen der evangelischen Kitas in Wesel und Kleve

beinhalten folgende Themen zum Thema Kinderschutz

6.    Kultur und Haltung der Mitarbeitenden in der Kindertageseinrichtung

Kultur der Achtsamkeit

Pädagogische Fachkräfte, Inklusionsassistenten, Ehrenamtliche und Praktikanten begleiten und unterstützen Kinder in unserer Kindertagesstätte/Familienzentrum. Wir sorgen verantwortungsbewusst für das körperliche, geistige und seelische Wohl der Kinder und schützen sie vor jeder Form von Übergriffen, Missbrauch und Gewalt. Hierbei bedarf es einer klaren Grundhaltung jedes Einzelnen, so dass eine „Kultur der Achtsamkeit“ aufgebaut werden kann.

Präventiver Kinderschutz

Präventiver Kinderschutz ist in allen Organisationsebenen und pädagogischen Bereichen konzeptionell verankert. Dabei ist der Blick in die eigene Einrichtung für uns maßgeblich. Sowohl in der Leitungsebene, als auch bei den Mitarbeitenden ist eine präventive Haltung und sind präventive Strukturen Bestandteile unserer Konzeption.

Die Einrichtungskonzeption

Unsere Konzeption ist eine reflektierte, fundierte Darstellung unserer pädagogischen Arbeit, in der man alle Facetten der pädagogischen Arbeit wiederfindet. Die Konzeption ist aufgebaut auf die gesetzlichen Grundlagen (KiBiz) und beinhaltet die präventive Grundhaltung des Kinderschutzes (Beschwerdemanagement, Partizipation, körperliche/sexuelle Bildung).

Ressourcen der Mitarbeitenden 

Unsere Mitarbeitenden haben das Recht und die Pflicht sich fortzubilden um eigene Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entdecken und zu entwickeln und/oder zu evaluieren. Hierbei gibt es auch die Möglichkeiten sich in Fallbesprechungen Hilfe zu holen durch Teaminterne Supervisionen oder auf Leitungsebene Fallberatungen in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich gibt es Kooperationen z.B. mit der Stadt Wesel (Tandem für Kitas, Caritas) und mit der Diakonie, die eine Bereicherung für unsere tägliche Arbeit sind.

Interventionsplan 

Unser Interventionsplan setzt sich aus fünf wesentlichen Merkmalen zusammen

1. Verhaltenskodex aller Mitarbeitenden

Selbstverpflichtung bzw. Verhaltenskodexe sind Bestandteile des Schutzkonzeptes. Sie sind Ausdruck einer ethischen und fachlichen Grundhaltung. Wichtig ist nicht nur der Blick auf den Umgang mit den Kindern, sondern auch auf die Interaktion zwischen Kollegen/-innen und anderen Erwachsenen, wie Eltern, Praktikanten und Inklusionsassistenten. Loyalität und Vertrauen unter Kollegen/-innen sind wichtiger Bestandteil einer guten Pädagogik. Sie müssen aber dort ihre Grenzen haben, wo die Integrität der Kinder verletzt wird. Ein offener, professioneller Umgang im Team ist vonnöten und hat nichts mit Illoyalität zu tun. 
Im Verhaltenskodex sind folgende Aspekte berücksichtigt:

Der Verhaltenskodex fasst die grundlegenden Prinzipien und Regeln zusammen, die für jeden Mitarbeiter gelten. Die Unterzeichnung ist für jeden Mitarbeiter zwingend.

2. Risikoanalyse

Die Risikoanalyse überprüft im Sinne einer Bestandsaufnahme, ob in der alltäglichen Arbeit oder den Organisationsstrukturen Risiken oder Schwachstellen bestehen, die die Ausübung von sexualisierter, physischer oder psychischer Gewalt ermöglichen oder sogar begünstigen. In der Risikoanalyse sind folgende Aspekte berücksichtigt:

Die detaillierte Risikoanalyse befindet sich im Anhang 2.

3. Qualitätsmanagement

Mit Hilfe des Bundesrahmenhandbuches Evangelisches Gütesiegel BETA haben wir ein einrichtungsspezifisches Qualitätsmanagement erarbeitet und wurden dementsprechend auch zertifiziert. Die Im Bundesrahmenhandbuch getroffene Zuordnung der einzelnen Prozesse zu drei Prozessarten ist das Ergebnis intensiver Diskussionen und der Erfahrung aus der Praxis. 

„F-Führungsprozesse haben übergeordnetes Regelungs- und Entscheidungs-charakter und schaffen die Voraussetzung für ein geregeltes und zielorientiertes Arbeiten in der Einrichtung. (…)

K-Kernprozesse leiten sich aus den zentralen Aktivitäten der Tageseinrichtung für Kinder ab, für die die folgenden Aspekte zutreffen:

U- Unterstützungsprozesse zeichnen sich dadurch aus, dass sie die Kernprozesse begleiten oder unterstützen. (…) (Quelle: Bundesrahmen-handbuch BETA)

Im Qualitätsmanagement sind Prozesse wie Beziehungsvolle Pflege, Kinderschutz, Partizipation, Beschwerdemanagement, Personalgewinnung, Dienstplan etc. wichtig für einen präventiven Kinderschutz. Die Auseinandersetzung mit den Prozessen und der eigenen Haltung unterstützen die reflektierende und zielorientierte pädagogische Arbeit.

4. Personalmanagement

Das Personalmanagement ist aufgebaut nach den gesetzlichen Grund-bestimmungen des KiBiz §28 und des SGB VIII §45.

5. Verfahrensabläufe

Den Mitarbeitenden ist der Ablauf bei

bekannt und die Vorgehensweisen sind eingehend besprochen und werden immer wieder thematisiert.

Die insoweit erfahrende Fachkraft ist allen Mitarbeitenden bekannt und ebenso deren Erreichbarkeit.

Formblätter für Dokumentationen liegen den Mitarbeitenden vor und die Handhabung damit werden regelmäßig besprochen.

LVR: 

Die Kultur der Achtsamkeit und die Grundhaltung jeder/m einzelnen Mitarbeitenden steht auf dem Fundament der Wertschätzung und dem Respekt untereinander und jedem uns anvertrautem Kind.

ANHANG: Risikoanalyse der Ev. Kindertagesstätte Hamminkeln 

3.1 Gefahrenzonen Räumlichkeiten

Bei uns gibt es aus pädagogischen Gründen Rückzugsmöglichkeiten für Kinder, die nicht einsehbar sind (z.B.: die Kuschelecke, die zweiten Ebenen). Auch Versteckmöglichkeiten im Garten stehen den Kindern zur Verfügung. Den Mitarbeiter*innen sind die sensiblen Bereiche der genannten Räumlichkeiten bewusst. Für die Benutzung gibt es klare Regeln, um die Sicherheit der Kinder zu garantieren.

3.2 Risikofaktoren zwischen den Kindern

In unserer Kindertageseinrichtung werden Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren betreut.
Dementsprechend verfügen die Kinder über einen großen Entwicklungsunterschied und unterschiedliches Erfahrungswissen. Durch dieses Ungleichgewicht können Grenzüberschreitungen begünstigt werden. Kinder streben nach Selbständigkeit und je nach Entwicklung des einzelnen Kindes darf bzw. kann es bereits allein auf die Kindertoilette gehen oder sich in den oben genannten Räumlichkeiten aufhalten. In diesen Bereichen sind die Kinder für einige Zeit unbeaufsichtigt. Dies könnte Übergriffe ermöglichen, die wir mit dieser Risikoanalyse entgegenwirken. Im Kleinkindalter erlernen die Kinder erst einen angemessenen Umgang mit Nähe und Distanz. Das ein oder andere Kind zeigt seine Zuneigung mit Küssen und Umarmen, während dies von einem anderen Kind bereits als unangenehm und übergriffig empfunden werden könnte. Durch Präventionsprojekte wie z.B. Mut tut gut wirken wir diesem entgegen.
Hilfreich für die Kinder unter sich: 

  1. Alle Kinder müssen einverstanden sein
  2. Ein „Nein“ muss akzeptiert werden.
  3. Es dürfen keine Gegenstände in Körperöffnungen eingeführt werden.
  4. Bei nicht einhalten oder unguten Gefühlen ist es okay sich an eine/n Erwachsenen zu wenden. Hilfe holen ist nicht Petzen.

3.3 Risikofaktoren zwischen Eltern und Kindern

In der Bring- und Abholzeit könnten Unbefugte einen leichteren Zugang zum Haus bekommen, da während dieser Zeit viele Eltern und Abholberechtigte im Haus ein- und ausgehen. Es ist uns daher sehr wichtig, für die Anwesenden während der Bring- und Abholsituationen ein diesbezügliches Problembewusstsein zu schaffen und für potenzielle Gefahrenmomente zu sensibilisieren. 
Handwerker z. B. werden durch Mitarbeiter*innen in der Einrichtung begleitet. 
In unserer Einrichtung sind verschiedene Familienformen und Kulturen vorhanden. 
Es ist uns bewusst, dass die innerfamiliären Herangehensweisen an Fragestellungen aus den Bereichen der Sexualpädagogik und den Kindesschutz betreffend aufgrund der individuellen Sozialisierungsformen nicht einheitlich sind und von unterschiedlichen Faktoren geprägt sein können. 

3.4 Risikofaktoren zwischen Mitarbeiter*innen und Kindern

Als pädagogische Fachkräfte geben wir den Kindern emotionale und auch körperliche Nähe und Sicherheit, die für das Wohlbefinden des Kindes elementar wichtig sind. Hier gilt es die richtige Balance zwischen Nähe und Distanz zu finden. Besonders sensible Situationen im pädagogischen Alltag sind hierbei 

Zudem stellen Stress und mangelnde Personalressourcen einen Risikofaktor dar. In solchen Situationen ist es eine Herausforderung, Partizipation von Kindern umzusetzen und für sie als kompetenter Ansprechpartner da zu sein. In unserer Kindertageseinrichtung arbeiten sowohl weibliche als auch männliche Bezugspersonen. Mit dem Schutzkonzept bieten wir Orientierung und geben Sicherheit, um gegenseitiges Vertrauen zu ermöglichen. Wir wenden soweit möglich das vier-Augen-Prinzip (2 BetreuerInnen) an und achten darauf, dass die einzelnen Aufgaben wie z.B. Turnen, Schlafwache, .... immer wieder von anderen Mitarbeiter*innen übernommen werden und die Kinder dadurch unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten kennenlernen. Pädagogische Angebote werden möglichst nicht im 1:1 Kontakt (Kind-Betreuer*in) gestaltet. 

3.5 Risikofaktoren zwischen Erwachsenen (Mitarbeiter/In und Eltern) 

Da in unserer Kindertageseinrichtung Eltern und Mitarbeiter*innen eng zusammenarbeiten, kann unangemessene Nähe entstehen. Ein unreflektierter Sprachgebrauch unter Erwachsenen könnte bereits als grenzüberschreitend empfunden werden. Wir achten durch die Anwendung der gewaltfreien Kommunikation auf einen wertschätzenden und von gegenseitigem Respekt geprägten Umgang miteinander. 

ANHANG: Risikoanalyse der Ev. Kindertagesstätte Flüren

1. Gefahrenzonen Räumlichkeiten

Bei uns gibt es aus pädagogischen Gründen Rückzugsmöglichkeiten für Kinder, die nicht einsehbar sind (z.B.: die Kuschelecke, die zweiten Ebenen). Auch Versteckmöglichkeiten im Garten stehen den Kindern zur Verfügung. Den Mitarbeiter*innen sind die sensiblen Bereiche der genannten Räumlichkeiten bewusst. Für die Benutzung gibt es klare Regeln, um die Sicherheit der Kinder zu garantieren.

2. Risikofaktoren zwischen den Kindern

In unserer Kindertageseinrichtung werden Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren betreut.
Dementsprechend verfügen die Kinder über einen großen Entwicklungsunterschied und unterschiedliches Erfahrungswissen. Durch dieses Ungleichgewicht können Grenzüberschreitungen begünstigt werden. Kinder streben nach Selbständigkeit und je nach Entwicklung des einzelnen Kindes darf bzw. kann es bereits allein auf die Kindertoilette gehen oder sich in den oben genannten Räumlichkeiten aufhalten. In diesen Bereichen sind die Kinder für einige Zeit unbeaufsichtigt. Dies könnte Übergriffe ermöglichen, die wir mit dieser Risikoanalyse entgegenwirken. Im Kleinkindalter erlernen die Kinder erst einen angemessenen Umgang mit Nähe und Distanz. Das ein oder andere Kind zeigt seine Zuneigung mit Küssen und Umarmen, während dies von einem anderen Kind bereits als unangenehm und übergriffig empfunden werden könnte. Durch regelmäßige Gesprächskreise, Präventionsprojekte wie „Ich bin ich“ und Mediationen wirken wir diesem entgegen.

3. Risikofaktoren zwischen Eltern und Kindern

In der Bring- und Abholzeit könnten Unbefugte einen leichteren Zugang zum Haus bekommen, da während dieser Zeit viele Eltern und Abholberechtigte im Haus ein- und ausgehen. Es ist uns daher sehr wichtig, für die Anwesenden während der Bring- und Abholsituationen ein diesbezügliches Problembewusstsein zu schaffen und für potenzielle Gefahrenmomente zu sensibilisieren.
Handwerker z. B. werden durch Mitarbeiter*innen in der Einrichtung begleitet.
In unserer Einrichtung sind verschiedene Familienformen und Kulturen vorhanden.
Es ist uns bewusst, dass die innerfamiliären Herangehensweisen an Fragestellungen aus den Bereichen der Sexualpädagogik und den Kindesschutz betreffend aufgrund der individuellen Sozialisierungsformen nicht einheitlich sind und von unterschiedlichen Faktoren geprägt sein können.

4. Risikofaktoren zwischen Mitarbeiter*innen und Kindern

Als pädagogische Fachkräfte geben wir den Kindern emotionale und auch körperliche Nähe und Sicherheit, die für das Wohlbefinden des Kindes elementar wichtig sind. Hier gilt es die richtige Balance zwischen Nähe und Distanz zu finden. Besonders sensible Situationen im pädagogischen Alltag sind hierbei

Zudem stellen Stress und mangelnde Personalressourcen einen Risikofaktor dar. In solchen Situationen ist es eine Herausforderung, Partizipation von Kindern umzusetzen und für sie als kompetenter Ansprechpartner da zu sein. Mit dem Schutzkonzept bieten wir Orientierung und geben Sicherheit, um gegenseitiges Vertrauen zu ermöglichen. Wir wenden soweit möglich das vier-Augen-Prinzip
(2 BetreuerInnen) an und achten darauf, dass die einzelnen Aufgaben wie z.B. Turnen, Schlafwache, .... immer wieder von anderen Mitarbeiter*innen übernommen werden und die Kinder dadurch verschiedene Handlungsmöglichkeiten kennenlernen. Pädagogische Angebote werden möglichst nicht im 1:1 Kontakt
(Kind-Betreuer*in) gestaltet.

5. Risikofaktoren zwischen Erwachsenen (MitarbeiterIn und Eltern)

Da in unserer Kindertageseinrichtung Eltern und Mitarbeiter*innen eng zusammenarbeiten, kann unangemessene Nähe entstehen. Ein unreflektierter Sprachgebrauch unter Erwachsenen könnte bereits als grenzüberschreitend empfunden werden. Wir achten durch die Anwendung der gewaltfreien Kommunikation auf einen wertschätzenden und von gegenseitigem Respekt geprägten Umgang miteinander.

ANHANG: Risikoanalyse der Ev. Kindertagesstätte Brünen

Noch nicht fertig

Basisinformationen und Verhaltenskodex

In unserer Gemeinde steht der Schutz der Menschen immer an vorderster Stelle! Das beinhaltet insbesondere Personen, die nicht in der Lage sind für sich selbst einzustehen.
Zu diesem Auftrag gehört auch der Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen, hilfe- und unterstützungsbedürftige Menschen sowie Personen in Abhängigkeitsverhältnissen. 

Als sexualisierte Gewalt bezeichnet man sexuelle Übergriffe mit und ohne Körperkontakt (beobachten, sexuelle Handlungen vor Schutzbefohlenen und verbale Übergriffe), in die der Betroffene aufgrund seines Entwicklungsstandes, seiner körperlichen, psychischen, kognitiven oder sprachlichen Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Die Täter nutzen ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen. 

Das Ausmaß an sexualisierter Gewalt ist schwierig zu beurteilen, da viele Delikte nicht zur Anzeige kommen. Man kann davon ausgehen, dass jedes 4. bis 5. Mädchen und jeder 8. bis 10. Junge betroffen sind. Täter sind zu 85-90% männlich, oft hilfsbereite freundliche Menschen und kommen zu 2/3 der Fälle aus dem bekannten Umfeld. Selten ist die Tat spontan, sondern meist ist geplant, vorbereitet und geschieht vorsätzlich. 

Täter engagieren sich gerne im sozialen Umfeld, besonders in der Kinder- und Jugendarbeit und verhalten sich in ihrer Strategie meist unauffällig. Deshalb haben sich Jugendliche und Mitarbeiter der Gemeinde in einer Projektgruppe ein Orientierungsrahmen für den grenzachtenden Umgang mit Schutzbefohlenen entwickelt, der klare Handlungsanweisungen für alle Mitarbeitenden und Ehrenamtliche bietet. Dieser Kodex erhöht die Achtsamkeit auf mögliches grenzüberschreitendes Verhalten und respektiert die Grenzen des anderen. 
Alle Mitarbeitenden und Ehrenamtliche erklären sich verbindlich durch Unterschrift bereit, sich an einen Verhaltenskodex zu halten. Der Kodex dient als Orientierungsrahmen für den grenzachtenden Umgang mit Schutzbefohlenen und enthält klare Handlungsanweisungen, die sexualisierter Gewalt und jegliche Form von Grenzüberschreitungen verhindern soll.
Folgender Kodex dient als verbindlicher Kodex für die Gesamtgemeinde:

Verhaltenskodex der Ev. Kirchengemeinde An Issel und Rhein

  1. Nähe und Distanz:
    • Ich vermeide unangemessen Körperkontakt 
    • Ich achte und respektiere die Privatsphäre meiner Schutzbefohlenen Person
    • Ich übe meine eigene Intimität nicht vor meinen Schutzbefohlenen aus
    • Ich frage vorher, in welcher Form und mit welchem Umfang körperlicher Kontakt für die Schutzbefohlene Person in Ordnung ist und respektiere die Antwort
    • Ich biete Hilfestellungen bei vermeintlich peinlichen, intimen Situationen 
  2. Gleichberechtigung
    • Ich behandele alle Schutzbefohlenen gleich, unabhängig ihres Geschlechts, Alters, sexuelle Orientierung, Religionszugehörigkeit, etc.
    • Ich bevorzuge niemanden
  3. Geschenke, Aufmerksamkeiten, etc.
    • Ich mache keine Geschenke, Aufmerksamkeiten, etc. mit finanziellem und materiellem Wert an Schutzbefohlene
  4. Soziale Medien
    • Ich beachte den Schutz vor sexueller Gewalt in den sozialen Medien und Netzwerken und informiere und kläre über die Gefahren auf
  5. Sprache
    • Ich unterbinde eine sexuell-aggressive Sprache und Drohungen und Beleidigungen
    • Ich spreche sachlich und aufklärend über das Thema Sexualität und sexuelle Gewalt
    • Ich habe ein offenes Ohr, nehme den Inhalt des Gesprächs ernst und leite, wenn nötig weitere Maßnahmen ein
  6. Kommunikation im Team
    • Ich informiere die anderen Mitarbeitenden darüber, wenn ich im privaten Kontakt zu einem der Schutzbefohlenen Personen oder Mitarbeitenden 
    • Ich kommuniziere den anderen Mitarbeitenden, wenn, wie, wo, warum ich in den Einzelkontakt mit einer Schutzbefohlenen Person trete
    • Ich spreche mit den anderen Mitarbeitenden über Auffälligkeiten im Team, unter Schutzbefohlenen oder im Einzelkontakt
  7. Ich als Teil eines Teams
    • Ich handele transparent
    • Ich wahre meine Aufsichtspflicht, aber auch die Privatsphäre meiner Schutzbefohlenen
    • Ich kontrolliere die Räumlichkeiten und Personen, die mir neu sind
    • Ich achte auf das Verhalten der anderen Personen im Team
    • Ich kenne meine eigenen Grenzen und hole mir Hilfe, wenn ich an diese stoße

Basisinformationen

In unserer Gemeinde steht der Schutz der Menschen immer an vorderster Stelle! Das beinhaltet insbesondere Personen, die nicht in der Lage sind für sich selbst einzustehen.
Zu diesem Auftrag gehört auch der Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen, hilfe- und unterstützungsbedürftige Menschen sowie Personen in Abhängigkeitsverhältnissen. 

Als sexualisierte Gewalt bezeichnet man sexuelle Übergriffe mit und ohne Körperkontakt (beobachten, sexuelle Handlungen vor Schutzbefohlenen und verbale Übergriffe), in die der Betroffene aufgrund seines Entwicklungsstandes, seiner körperlichen, psychischen, kognitiven oder sprachlichen Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Die Täter nutzen ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen. 

Das Ausmaß an sexualisierter Gewalt ist schwierig zu beurteilen, da viele Delikte nicht zur Anzeige kommen. Man kann davon ausgehen, dass jedes 4. bis 5. Mädchen und jeder 8. bis 10. Junge betroffen sind. Täter sind zu 85-90% männlich, oft hilfsbereite freundliche Menschen und kommen zu 2/3 der Fälle aus dem bekannten Umfeld. Selten ist die Tat spontan, sondern meist ist geplant, vorbereitet und geschieht vorsätzlich. 

Täter engagieren sich gerne im sozialen Umfeld, besonders in der Kinder- und Jugendarbeit und verhalten sich in ihrer Strategie meist unauffällig. Deshalb haben sich Jugendliche und Mitarbeiter der Gemeinde in einer Projektgruppe ein Orientierungsrahmen für den grenzachtenden Umgang mit Schutzbefohlenen entwickelt, der klare Handlungsanweisungen für alle Mitarbeitenden und Ehrenamtliche bietet. Dieser Kodex erhöht die Achtsamkeit auf mögliches grenzüberschreitendes Verhalten und respektiert die Grenzen des anderen. 
Alle Mitarbeitenden und Ehrenamtliche erklären sich verbindlich durch Unterschrift bereit, sich an einen Verhaltenskodex zu halten. Der Kodex dient als Orientierungsrahmen für den grenzachtenden Umgang mit Schutzbefohlenen und enthält klare Handlungsanweisungen, die sexualisierter Gewalt und jegliche Form von Grenzüberschreitungen verhindern soll.